Wie reiche ich eine Rechnung bei meiner Zahnzusatzversicherung ein?
Wenn Sie bei der Zahnzusatzversicherung eine Rechnung einreichen, möchten Sie schnell und unkompliziert eine Erstattung erhalten. Wir erklären Ihnen, wie Sie dabei am besten vorgehen, und beantworten Ihre Fragen:
- Wie erhalte ich schnell mein Geld?
- Wann brauche ich einen Kostenvoranschlag?
- Was kann ich tun, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen will?
Private Zusatzversicherungen haben eigene Vorgehensweisen zur Erstattung von Zahnarzt-Rechnungen

Als gesetzlich versicherte Person gehen Sie normalerweise einfach zum Zahnarzt. Sie legen Ihre gesetzliche Versichertenkarte (europäische Gesundheitskarte) vor und werden behandelt. Übersteigt die Behandlung den Umfang dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, stellt Ihnen der Zahnarzt oder das Zahnlabor eine Rechnung. Diese müssten Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.
Genau hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Die gesetzliche Versicherung leistet bei den meisten Zahnbehandlungen und Zahnersatz-Leistungen nur einen geringen und vom Gesetzgeber definierten Festzuschuss. Bei einer Kunststofffüllung bleiben Sie beispielsweise auf rund 150 EUR Eigenanteil sitzen. Bei anderen häufigen Zahnbehandlungen ist es ähnlich. Mit einer Zahnzusatzversicherungbekommen Sie einen Großteil der Kosten zurückerstattet. Dazu reichen Sie die Rechnung ein und erhalten dann eine Erstattung Ihrer Auslagen.
In 7 Schritten zur Erstattung Ihrer Zahnarzt-Rechnung:

Wie genau muss man die Rechnung an die Zahnzusatzversicherung einreichen?

Wenn Sie die Zahnarzt-Rechnung erhalten haben, müssen Sie das Original bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Bei den meisten privaten Zusatzversicherungen stehen Ihnen dazu folgende Wege offen:
- Sie senden die Rechnung per Post an den Versicherer. Oft können Sie sich dazu ein bereits frankiertes Kuvert zusenden lassen oder online herunterladen und ausdrucken. Hier können Sie die Adresse Ihrer Versicherung nachsehen.
- Sie laden die Rechnung im Online-Kundenbereich des Versicherers hoch und beantragen dort die Erstattung.
- Sie scannen einen auf der Rechnung abgedruckten QR-Code mit der App Ihrer Versicherung ein und setzen so den Erstattungsprozess in Gang.
Sie haben noch keine Zahnzusatzversicherung? Hier finden Sie den passenden Tarif!
Rechnung von Zahnarzt oder Zahnlabor einreichen
Der Zahnarzt nimmt die Behandlung vor. Danach stellt er eine Rechnung. Mit der gesetzlichen Krankenkasse rechnet er dabei direkt ab; dieser Teil der Rechnung nennt sich Festzuschuss. Um die Kostenerstattung durch die private Zahnzusatzversicherung müssen Sie sich selbst kümmern.
Wenn Sie die Zahnarzt-Rechnung für die geleisteten Behandlungen erhalten haben, müssen Sie diese zunächst selbst zahlen. Sie erhalten ein Original und eine Kopie dieser Rechnung. Das Original schicken Sie direkt zu Ihrer Zahnzusatzversicherung – die Unterlagen hierfür finden Sie in den Tarifunterlagen von Ihrer Versicherung. Die Zahnzusatzversicherung wiederum überweist den Erstattungsbetrag direkt an Sie.
Ab 1.000 EUR Behandlungskosten brauchen Sie einen genehmigten Kostenvoranschlag

Achtung: bei Behandlungen, die einen Kostenrahmen von 1.000 EUR übersteigen, verlangen die meisten Zahnzusatzversicherungen einen Heil- und Kostenplan vor Antritt der Behandlung. Nur wenn dieser von der Zahnzusatzversicherung genehmigt wurde, erhalten Sie später die Erstattung Ihrer Rechnung ohne Probleme. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Prozedere. Lassen Sie sich die Genehmigung immer schriftlich (E-Mail reicht) erteilen. Telefonisch ist nicht ausreichend.
Profi-TIPP: Ihre Zahnzusatzversicherung schreibt in den allgemeinen Tarifbedingungen die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes nicht vor? Wir empfehlen, trotzdem einen Kostenplan erstellen zu lassen und ihn einzureichen. So vermeiden Sie bei aufwendigen Behandlungen mit hohen Kosten nachfolgende Probleme mit der Erstattung Ihrer Auslagen.
Erstattungsformulare ausfüllen – schnell Geld erhalten

Manche Zahnzusatzversicherungen verlangen für einen schnellen Service, dass Sie spezielle Formulare zur Rechnung beilegen. Diese finden Sie meist zum Download auf der Website der Versicherung. Oder Sie rufen Ihre Versicherung an und bekommen diese zugeschickt. Nutzen Sie diese Formulare unbedingt, denn so kommen Sie sicher zu Ihrem Geld und haben keine Probleme mit Ihrem Anspruch auf Erstattung.
Sie haben noch Fragen zum Thema Rechnung einreichen? Rufen Sie uns einfach an und wir unterstützen Sie mit unserem ausgezeichneten Service. Ihr Leistungsantrag wird von uns unterstützt, damit Sie schnell Geld von ihrer privaten Zusatzversicherung erhalten.
Mögliche Prüfung beim ersten Erstattungsvorgang

Stichprobenartig wird von den Zahnzusatzversicherungen oft beim ersten Erstattungsvorgang geprüft, ob Sie die Gesundheitsfragen im Tarifantrag richtig beantwortet haben. Dazu wird eine Akteneinsicht in Ihre Zahnarztakten gefordert oder die Patientenakte beim Zahnarzt angefragt. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert, dass die Zahnzusatzversicherung keine Rechnung bezahlt.
Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen hat nicht geklappt?

Sie haben eine Rechnung eingereicht, aber Ihre Zahnzusatzversicherung hat nicht darauf reagiert? Hier unsere Checkliste für solche Fälle:
- Haben Sie den Leistungsantrag mit der Rechnung zusammen verschickt?
- Haben Sie die Unterlagen an die richtige Adresse geschickt? Haben Sie dazu ein Beleg? (Einschreiben?)
- Haben Sie vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag eingereicht und genehmigen lassen?
- Deckt Ihre Zahnzusatzversicherung die Leistung überhaupt ab?
- Ist das Geld wirklich nicht auf Ihrem Konto eingetroffen? Manche Versicherer verschicken keine schriftliche Bestätigung über die Erstattung.
All diese Fragen können Sie mit ja beantworten? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie zur Klärung des Sachverhalts einmal selbst bei Ihrer Versicherung an. Danach nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was tun, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht bezahlen will?

Manchmal weigert sich die Zahnzusatzversicherung eine Erstattung zu leisten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:
- Die Rechnung erfüllt bestimmte formale Kriterien nicht. Fordern Sie eine neue angepasste Rechnung an. Lassen Sie sich eine Vorlage von der Zahnzusatzversicherung schicken und geben Sie diese dem Zahnarzt oder Zahnlabor.
- Es werden Leistungen aufgeführt, welche die Zahnzusatzversicherung nicht erstattet. Lassen Sie sich alle anderen Leistungen erstatten. Klären Sie beim nächsten Mal vor der Behandlung, ob eine Erstattung klappt oder nicht.
- Die Erstattung wird verweigert, weil Sie in den Gesundheitsfragen falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben? Das ist sehr bitter. Es empfiehlt sich, schon beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung sorgfältig und offen zu sein. Dieses Problem lässt sich außerdem vermeiden, indem man eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließt.
Hier finden Sie Hilfestellungen, wenn die Zahnzusatzversicherung Ihre Rechnung nicht erstattet: