Wie reiche ich eine Rechnung bei meiner Zahnzusatzversicherung ein?
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie bei der Zahnzusatzversicherung eine Rechnung einreichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise. So erhalten Sie Ihrer Erstattung schneller und mit höherer Wahrscheinlichkeit macht die Versicherungsgesellschaft keine Probleme bei der Erstattung.
Private Zusatzversicherungen haben eigene Vorgehensweisen zur Erstattung von Zahnarzt Rechnungen
Als gesetzlich versicherte Person gehen Sie normalerweise einfach zum Zahnarzt. Sie legen Ihre gesetzliche Versichertenkarte (europäische Gesundheitskarte) und werden behandelt. Übersteigt die Behandlung den Umfang dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, stellt Ihnen der Zahnarzt oder das Zahnlabor eine Rechnung. Diese müssten Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.
Genau hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Die gesetzliche Versicherung leistet bei den meisten Zahnbehandlungen und Zahnersatz Leistungen nur einen geringen und vom Gesetzgeber definierten Festzuschuss. Bei einer Kunststofffüllung bleiben Sie beispielsweise auf rund 150 EUR Eigenanteil sitzen. Mit einer Zahnzusatzversicherung bekommen Sie davon einen Großteil zurückerstattet. Dazu reichen Sie die Rechnung ein und erhalten dann eine Erstattung Ihrer Auslagen.
Wie genau muss man die Rechnung an die Zahnzusatzversicherung einreichen?
Dazu reichen Sie das Original der Zahnarzt-Rechnung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. Bei den meisten privaten Zusatzversicherungen stehen Ihnen dazu folgende Wege offen:
- Sie senden die Rechnung postalisch an den Versicherer. Oft können Sie sich dazu ein Kuvert zusenden lassen oder online herunterladen und ausdrucken, welches bereits frankiert ist. Die Adresse Ihrer Versicherung finden Sie, wenn Sie hier auf Ihre Versicherung klicken.
- Sie laden die Rechnung im Online-Kundenbereich des Versicherers hoch und beantragen dort die Erstattung.
- Sie scannen einen auf die Rechnung ausgedruckten QR-Code ein mit der App Ihrer Versicherung und setzen so den Erstattungsprozess in Gang.
Ab 1.000 EUR Behandlungskosten brauchen Sie einen genehmigten Kostenvoranschlag
Achtung: bei Behandlungen, welche einen Kostenrahmen von 1.000 EUR übersteigen, verlangen die meisten Zahnzusatzversicherungen einen Heil- und Kostenplan VOR Antritt der Behandlung. Nur wenn dieser von der Zahnzusatzversicherung genehmigt wurde, erhalten Sie später die Erstattung Ihrer Rechnung ohne Probleme. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Prozedere. Lassen Sie sich die Genehmigung immer schriftlich (E-Mail reicht) erteilen. Telefonisch ist nicht ausreichend.
Auch dann, wenn Ihre Zahnzusatzversicherung in den allgemeinen Tarifbedingungen die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes nicht vorschreibt, macht es Sinn diesen einzureichen. So vermeiden Sie bei aufwendigen Behandlungen mit hohen Kosten nachfolgende Probleme mit der Erstattung Ihrer Auslagen.
Rechnung vom Zahnarzt oder Zahnlabor einreichen
Die Behandlung wird vom Zahnarzt durchgeführt – danach wird die Rechnung gestellt. Mit der gesetzlichen Krankenkasse rechnet der Zahnarzt direkt ab; dieser Teil der Rechnung nennt sich Festzuschuss. Um die Kostenerstattung durch die private Zahnzusatzversicherung müssen Sie sich selbst kümmern.
Der Zahnarzt stellt Ihnen eine Rechnung für die geleisteten Behandlungen. Diese müssen Sie zunächst selbst zahlen. Sie erhalten ein Original und eine Kopie dieser Rechnung. Das Original schicken Sie direkt zu Ihrer Zahnzusatzversicherung – die Unterlagen hierfür finden Sie in den Tarifunterlagen von Ihrer Versicherung. Die Zahnzusatzversicherung wiederum überweist den Erstattungsbeitrag direkt an Sie.
Manche Versicherungen verlangen für einen schnellen Service, dass Sie spezielle Formulare zur Rechnung beilegen. Diese finden Sie meist zum Download auf der Website der Versicherung. Oder Sie rufen Ihre Versicherung an und bekommen diese zugeschickt. Nutzen Sie diese Formulare unbedingt, denn so kommen Sie sicher zu Ihrem Geld und haben keine Probleme mit Ihrem Anspruch auf Erstattung.
Sie sind immer noch auf der Suche nach Antworten zum Thema Rechnung einreichen? Rufen Sie uns einfach an und wir unterstützen Sie mit unserem ausgezeichneten Service. So kommen Sie schnell an das Geld Ihrer privaten Krankenversicherung heran und Ihr Leistungsantrag wird von uns unterstützt.
Mögliche Prüfung beim ersten Erstattungsvorgang
Stichprobenartig wird von den Zahnzusatzversicherungen oft beim ersten Erstattungsvorgang geprüft, ob Sie die Gesundheitsfragen im Tarifantrag richtig beantwortet haben. Dazu wird eine Akteneinsicht in Ihre Zahnarztakten gefordert oder die Patientenakte beim Zahnarzt angefragt. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert, dass die Zahnzusatzversicherung keine Rechnung bezahlt.
Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen hat nicht geklappt?
Sie haben eine Rechnung eingereicht? Hat Ihre Zahnzusatzversicherung nicht darauf reagiert? Hier unsere Checkliste für solche Fälle:
- Haben Sie den Leistungsantrag mit der Rechnung zusammen verschickt?
- Haben Sie die Unterlagen an die richtige Adresse geschickt? Haben Sie dazu ein Beleg? (Einschreiben?)
- Haben Sie vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag eingereicht und genehmigen lassen?
- Deckt Ihre Zahnzusatzversicherung die Leistung überhaupt ab?
- Ist das Geld wirklich nicht auf Ihrem Konto eingetroffen? Manche Versicherer verschicken keine schriftliche Bestätigung über die Erstattung.
All diese Fragen können Sie mit Ja beantworten? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter bei der Klärung des Problems. Bitte rufen Sie zur Klärung des Sachverhalts einmal selbst bei Ihrer Versicherung an. Danach nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was tun, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht bezahlen will?
Manchmal weigert sich die Zahnzusatzversicherung eine Erstattung zu leisten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:
- Die Rechnung erfüllt bestimmte formale Kriterien nicht. Fordern Sie eine neue angepasste Rechnung an. Lassen Sie sich eine Vorlage von der Zahnzusatzversicherung schicken und geben Sie diesem dem Zahnarzt oder Zahnlabor.
- Es werden Leistungen aufgeführt, welche die Zahnzusatzversicherung nicht erstattet. Lassen Sie sich alle anderen Leistungen erstatten. Klären Sie beim nächsten Mal vor der Behandlung, ob eine Erstattung klappt oder nicht.
- Die Erstattung wird verweigert, weil Sie in den Gesundheitsfragen falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben? Das ist sehr bitter, es empfiehlt sich hier von Beginn an mit offenen Karten zu spielen.
Hier finden Sie Hilfestellungen, wenn die Zahnzusatzversicherung Ihre Rechnung nicht erstattet.