Eigenbeteiligung Patient mit Zahnzusatzversicherung
300,00 €
Einer der wichtigsten Gründe für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sind die Leistungen beim Zahnersatz. Die Gründe dafür:
Zahnersatz ist teuer, vor allem bei modernen Behandlungen wie Implantaten, Veneers und Inlays.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur einen Festzuschuss. Sie als Versicherter bekommen nur die Hälfte der Kosten für die medizinische Grundversorgung erstattet.
Implantate, die medizinisch oft sinnvoll sind, werden nur bezahlt, wenn sie medizinisch unverzichtbar sind. Auch hochwertiges Material wie Keramik für Zahnkronen wird nicht in voller Höhe erstattet!
Zahnzusatzversicherungen erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Bei den meisten Tarifen erhalten Versicherte immer noch 80 bis 90 Prozent der Kosten. Auch das lohnt sich!
In unserer Beispielrechnung sehen Sie eine normale Zahnarzt Rechnung über ein Implantat mit Zahnkrone. Der Patient bekommt in diesem Fall von seiner Zahnzusatzversicherung 90 Prozent erstattet. Seine Eigenbeteiligung beträgt darum nicht mehr 2.626 Euro sondern nur noch 313 Euro.
Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Zahnersatz Versicherung achten
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit dem Schwerpunkt Zahnersatz gilt es, Tarife zu vergleichen, um das jeweils beste Angebot zu finden.
Wartezeiten vermeiden: Die Zahnzusatzversicherung ist abgeschlossen, also geht’s morgen zum Zahnarzt? So einfach ist das meistens nicht. Viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten, bevor sie überhaupt Kosten übernehmen. Es gibt auch Zahnersatzversicherungen ohne Wartezeit.
Vorsicht bei Summenbegrenzungen: In den ersten Jahren erstattet die Zahnersatzversicherung meist nur einen begrenzten Maximalbetrag – und zwar für alle Leistungen. Übliche Beschränkungen liegen hier zwischen 4000 und 10.000 Euro in den ersten 4 Jahren. Danach wird in der Regel unbegrenzt geleistet. Manchmal sind diese Beträge auch als Leistungsstaffel angelegt. Das bedeutet, dass die Maximalbeträge von Jahr zu Jahr steigen.
Fehlende Zähne: Fehlen Ihnen bereits Zähne, sollten Sie dies ebenfalls in die Suche nach der passenden Zahnersatzversicherung einbeziehen. Zahlreiche Versicherer lehnen die Neuaufnahme von Versicherten mit Zahnlücken ab. Hierzu haben wir eine eigene Tarifauswahl zu Zahnzusatzversicherungen für fehlende Zähne erstellt und dort alle relevanten Informationen zusammengefasst.
Entscheidungsfreiheit: In den Versicherungsbedingungen wird oft auch penibel geregelt, wann Sie welchen Zahnersatz in Anspruch nehmen können. Je freier Sie hier sind in der Wahl von Brücken, Implantaten, Kronen und Inlays, desto besser!
Sind Verblendungen mitversichert? Diese zählen ebenfalls zum Zahnersatz. Viele Zahnersatzversicherungen bzw. Zahnzusatzversicherungen erstatten diese nur bis Zahn 6. Das bedeutet, dass für den Backenzahn (Zahn 7), sowie für Weisheitszähne (Zahn 8), keine Leistungen erbracht werden. Hier anfallende Kosten muss der Patient in der Regel selbst tragen. Bei einem sehr schlechten Zahnstatus oder nach einem Unfall kann dies durchaus ein entscheidendes Kriterium für die Tarifsuche sein.
Knochenaufbau und Funktionsanalysen: Achten Sie darauf, ob diese Leistungen von Ihrem Versicherer übernommen werden, und welche Kostenbegrenzungen es hier gibt. Gerade bei diesen einem Laien völlig unbekannten Leistungen auf der Zahnarztrechnung, kann es schnell zu Konflikten mit dem einen oder anderen Versicherer kommen, weil dieser die Erstattung unter Umständen verweigert.
Welche Zahnersatz Formen gibt es und welche Kosten würde eine Zahnzusatzversicherung abdecken?
Hier stellen wir Ihnen die gängigsten Arten von Zahnersatz vor und erklären, inwiefern dieser von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird oder nicht. Außerdem zeigen wir auf, welche Kosten eine Zahnersatz Versicherung übernehmen würde.
Vor jeder teuren Zahnersatz Maßnahme sollten Sie Ihrer Zahnzusatzversicherung vorher einen Kostenvoranschlag einreichen und diesen genehmigen lassen. Werden mal einzelne Punkte von den Versicherern nicht übernommen, kann man je nach Kosten versuchen, die Versicherung doch noch zur Gesamterstattung zu bewegen.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird das schon schwieriger. Denn sobald Sie von den Leistung des gesetzlichen Festkostenzuschusses abweichen, erfolgt keine tarifliche Erstattung mehr durch die GKV. Je nach Bonusheft (Dauer) bleiben Sie dann auf einem erheblichen Teil von Ihrem Rechnungsbetrag für Brücken, Implantate oder Inlays sitzen. Es lohnt sich auch bei der GKV die Erstattung anhand eines Kostenvoranschlags zu klären, um den Festkostenzuschuss samt Bonus ausgezahlt zu bekommen.
Achten Sie bei Implantaten, Inlays, Brücken und Zahnverblendungen auf das Material
Bei Zahnersatz sollten Sie auf die verwendeten Materialien achten. Um welche Substanzen handelt es sich? Sind diese Gesundheitlich unbedenklich und sondern diese keine Weichmacher oder andere schädliche Stoffe ab? Woher stammt das Material und findet die Produktion unter kontrollierten Bedingungen statt? Besonders Allergiker sollten hier mit Ihrem Hausarzt oder Allergologen sprechen und zusätzlich dessen Rat einholen, bevor eine Prothese hergestellt wird.
Bei allen Zahnersatzmaßnahmen, welche die Kaufläche oder die Kieferstellung betreffen, sollten Sie auf jeden Fall eine kieferorthopädische Funktionsanalyse vor und nach der Fertigung des Zahnersatzes machen lassen. Wird eine mögliche Kieferfehlstellung positiv korrigiert oder gar verstärkt? Ist die Prothese, die Krone oder das Inlay so schlecht aufgebracht, dass sich der Biss verändern wird? Mit langfristigen Kieferschäden ist nicht zu spaßen, daher sollte man sich für diese Analyse durchaus Zeit und Geld reservieren. Eine Zahnersatzversicherung übernimmt übrigens die dafür anfallenden Kosten im Rahmen der Erstattungssätze für Zahnersatz.
Senken Sie Zahnersatz Kosten durch Vorsorge
Die Zahnversicherung Tarife in unserem Vergleich, beinhalten allesamt auch Erstattungen im Bereich Zahnbehandlung. Selbst wenn Sie keine Füllungen oder Wurzel- und Parodontosebehandlung benötigen, empfehlen wir Ihnen die jährliche Prophylaxe in Form einer Zahnreinigung in Anspruch zu nehmen.
So schützen Sie Ihre Zähne besser und können die Kosten für Zahnersatz senken. Achten Sie also beim Abschluss Ihrer Zahnzusatzversicherung auch immer darauf, wie oft und wie viel für die Zahnreinigung bezahlt wird.
Stolperfallen bei Zahnersatz Versicherungen und deren Abschluss
Angaben für Versicherungsschutz beachten
Zuletzt möchten wir Ihnen noch einige Stolperfallen beim Abschluss oder bei der in Anspruchnahme einer Zahnersatzversicherung aufzeigen:
Ihre Behandlung wurde bereits vor Vertragsbeginn angeraten oder als notwendig in der Akte Ihres Zahnarztes vermerkt. Damit ist der Versicherungsfall vor dem Abschluss Ihres Zahntarifes eingetreten und Sie haben für diese Zahnbehandlung keinerlei Versicherungsschutz. Fragen Sie also vor Vertragsbeginn bei Ihrem Zahnarzt nach, welche Beratungen laut Ihrer Patientenkartei angeraten sind.
Sie haben bereits Zahnlücken, aber ein Ersatz dieser fehlenden Zähne ist bislang nicht angeraten? In einigen Tarifen haben Sie hier die Chance, den ausstehenden Zahnersatz noch mitzuversichern, obwohl Ihnen der Zahn bereits fehlt. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie dazu gerne persönlich.
Besonders bei Wurzelbehandlungen ist genau darauf zu achten, dass die Behandlung beendet ist. Im Normalfall ist dies erst dann der Fall, wenn der Zahn mit einer Krone versorgt wurde. Nicht abgeschlossen ist die Behandlung, wenn noch eine so genannte provisorische Füllung im Zahn ist, selbst wenn diese schon viele Jahre hält. Geben Sie dann bei Vertragsabschluss an, dass Sie nicht mehr in einer laufenden Behandlung sind, ist dies aus Sicht des Versicherers eine Falschangabe, die zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen kann. Im schlimmsten Fall werden Sie sogar vom Versicherer gekündigt oder müssen gar Erstattungen zurückzahlen.