Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – was ist das?
Wer auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung ist, der stellt schnell fest, dass viele Versicherungstarife eine Wartezeit aufweisen. Meistens haben diese für Zahnersatz Leistungen eine Dauer von 6 bis 8 Monaten und bei Zahnbehandlungen eine Dauer von 3 bis 6 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit Abschluss eines Tarifes. Erst nach der Wartezeit begonnene Behandlungen und Kosten werden von der Zahnzusatzversicherung erstattet.
Dies ist leider manchmal sehr unpassend – wenn der Zahn schmerzt, kann man nicht warten. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung hat man dann nur die Regelversorgung; man erhält keinen Komplettschutz. Um die Regelversorgung der Krankenkasse zu erweitern ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit nötig.
Es gibt es einige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit und Erstattung ab sofort, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Oder berechnen Sie gleich, welche Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit am besten zu Ihnen passt. Viele Tarife schreiben nach Tarifabschluss eine Wartezeit von 3 bis 9 Monaten bis zur ersten erstattungsfähigen Behandlung vor. Hier erhalten Sie auf Basis Ihres Alters und Ihres Zahnstatus Tarifempfehlungen ohne Wartezeit, die sofort leisten.
Jetzt Tarife ohne Wartezeit berechnen
1. Was sind eigentlich Wartezeiten und warum leisten nicht alle Zahnzusatzversicherungen sofort?
Oft wird erst knapp vor der nächsten teuren Zahnbehandlung oder dem bevorstehenden Besuch beim Zahnarzt an eine Zahnzusatzversicherung gedacht – aber nicht an die mindestens acht Monate andauernden Wartezeiten bei vielen Tarifen. Dann wird versucht noch schnell eine Versicherung abzuschließen, um Kosten zu sparen und von der Leistung einer Zahnversicherung zu profitieren. Besonders häufig beobachten wir dies, wenn eine hochpreisige Zahnersatz Maßnahme mit dem Zahnarzt besprochen wurde.
Viele Versicherer schützen sich vor solchen kurzfristigen Abschlüssen mit sofortigen Kosten für die Versicherung durch die so genannte Wartezeit. Nur bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit muss der Kunde nicht erst einige Monate abwarten nach dem Tarifabschluss, bevor er seine Behandlung beginnt. Bei anderen Zahnzusatz Tarifen sind Wartezeiten von drei bis acht Monaten üblich, je nachdem, ob es um Zahnbehandlung oder Zahnersatz Leistung geht.
Die Wartezeit ist also ein Instrument der Versicherer, sich davor zu schützen, dass Zahnzusatzversicherungen immer erst dann abgeschlossen werden, wenn der Kunde Probleme mit seinen Zähnen bekommt. Wäre dies der Fall, würde vielleicht das Prinzip der Versicherung nicht mehr funktionieren, da immer sofort nach Vertragsschluss immense Kosten durch den Kunden verursacht würden. Daraufhin müssten die Versicherer die Monatsbeiträge drastisch erhöhen. Das Prinzip der Versicherungen vor unvorhergesehenen Ereignissen durch Zahlung eines regelmäßigen Beitrages zu schützen, wäre nicht mehr tragfähig. Die jeweilige Zahnversicherung könnte bei einem Verzicht auf die Wartezeit nur mit mehr Aufwand oder auch ab einer gewissen Größe ein gutes Verhältnis von Monatsbeitrag und Leistung anbieten.
2. Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, die zu Ihnen passen?
Besonders große Versicherer können es sich leisten, auch Tarife ohne Wartezeit anzubieten. Wenn Sie ahnen oder es nicht ausschließen können, dass innerhalb der nächsten Monate eine nicht aufschiebbare Zahnbehandlung anliegt, raten wir Ihnen zu einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Suchen Sie sich dann eine Versicherung, die entweder ganz auf die Wartezeit verzichtet oder maximal drei Monate Sperrfrist bis zur ersten Behandlung vorschreibt und danach sofort leistet.
Oben haben wir drei Zahnversicherungen ohne Wartezeit vorgestellt. Mit einem Klick auf den grünen Button können Sie errechnen, was diese für Sie kosten und ob diese Tarife für Ihren individuellen Zahnstatus geeignet sind. Die vorgestellten Tarife bieten erstaunlicherweise sehr starke Leistungen und großzügige Erstattungen – obwohl diese Zahnzusatzversicherung sofort Rechnungen übernehmen. Der Tarif der ERGO Direkt wurde sogar von der Stiftung Warentest mit dem Testurteil „sehr gut“ (Note 1.0) bewertet.
3. Was sollten Sie über die Tarife ohne Wartezeiten wissen?
Bei der Beratung zu Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit treten immer wieder zwei Irrtümer auf. Diese wollen wir hier kurz erklären:
- Trotz der fehlenden Wartezeit werden von den Zahnzusatzversicherungen keine vor Tarifabschluss angeratenen, begonnenen oder angefangenen Zahnbehandlungen oder Zahnersatz Kosten bezahlt. Der Versicherungsfall ist hier bereits vor dem Abschließen Ihres Tarifes eingetreten. Also bevor der Versicherungsschutz für diesen Fall bestand. Ein Eintreten des Versicherungsfalles ist auch dann der Fall, wenn ein Zahnarzt eine geplante oder angeratene Behandlung in Ihrer Patientenkartei notiert.
- Wie oben bei den drei vorgestellten Tarifen gezeigt, haben viele Tarife ohne Wartezeit eine Summenbegrenzung. Dies bedeutet, dass für Leistungen in den ersten Jahren nach dem Tarifabschluss nicht mehr als ein bestimmter Betrag erstattet wird. Mindestens 750 EUR sollte eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten pro Jahr leisten. Auf diese minimale Leistungssumme pro Jahr sollten Sie bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall achten.
- Bitte beachten Sie: manchmal werden die Wartezeiten im Versicherung Vergleich ohne Zeiteinheit genannt. Hier handelt es sich grundsätzlich immer um Monate, nicht Jahre.
Zahnbehandlung und Zahnersatz ohne Wartezeit ab sofort versichern
Oben auf dieser Seite finden Sie die Auswahl unserer drei bevorzugten Tarife ohne Wartezeiten und mit Komplettschutz zum vernünftigen Preis. Darüber gibt es einen Button zum Vergleich für diese drei Tarife. Berechnen Sie mit dem Vergleich Zahnzusatzversicherung, welcher der drei Tarife für Sie und Ihre Zahnsituation am besten geeignet ist.